Steuerstrafverfahren: Verhandlung in Abwesenheit des Angeklagten bei einem wesentlichen Teil der Hauptverhandlung; Ermittlung des Schuldumfangs der Steuerhinterziehung eines Gastronomen bei fehlenden Buchungsbelegen und Verletzung der Buchführungs- und Aufbewahrungspflicht als Strafschärfungsgrund