Verfassungsbeschwerde gegen Zustimmungsgesetz zur Konvention des Europarats über Computerkriminalität (juris: ComKrimÜbkG) teils mangels unmittelbarer Betroffenheit, teils mangels hinreichender Begründung unzulässig – abweichende Meinung: Verfassungsbeschwerde bzgl Art 32 Buchst a ComKrimÜbk zulässig und wegen einer Verletzung des Rechts auf informationelle Selbstbestimmung auch begründet – Herstellung eines Gleichlaufs zwischen Anforderungen des GG und des ComKrimÜbk geboten
Anträge auf Außerkraftsetzung der Regelungen über die Vorratsdatenspeicherung von Telekommunikations-Verkehrsdaten (Gesetz zur Einführung einer Speicherpflicht und einer Höchstspeicherfrist für Verkehrsdaten – juris: VerkdHSpFruSpPflEG – §§ 113a, 113b TKG sowie §§ 100g, 101a, 101b StPO, jeweils idF vom 10.12.2015) erfolglos – Folgenabwägung
Gründung einer kriminellen Vereinigung: Erhebliche Gefahr für die öffentliche Sicherheit durch die geplanten Straftaten; Anforderungen in diesem Sinne bei geplanter Begehung von Sachbeschädigungen, Verstößen gegen das Versammlungsgesetzt und Beleidigungen politischer Gegner