Außerordentliche, hilfsweise ordentliche Kündigung – Meinungsfreiheit – Äußerungen eines Angestellten im Öffentlichen Dienst über Vertreter seines Arbeitgebers während eines Wahlkampfes
Nichtannahmebeschluss: Keine Verletzung des Anspruchs auf effektive Strafverfolgung (Art 2 Abs 2 S 1 GG iVm Art 1 Abs 1 S 2 GG) durch Einstellung des Strafverfahrens bzgl Unfalls auf Segelschulschiff “Gorch Fock”
Ablehnung des Erlasses einer einstweiligen Anordnung – Sicherheitsinteresse der Allgemeinheit rechtfertigt Weisung zum Tragen einer “elektronischen Fußfessel” im Rahmen der Führungsaufsicht (§§ 68b Abs 1 Nr 12, 68f Abs 1 StGB)
Nichtannahmebeschluss: Zur Reichweite des Anspruchs auf effektive Strafverfolgung – hier: keine Grundrechtsverletzung durch Einstellung eines Strafverfahren bzgl der tödlichen Verletzung eines Angreifers im Rahmen eines Polizeieinsatzes