Strafbares außerdienstliches Verhalten – Eignungsmangel als in der Person des Arbeitnehmers liegender Kündigungsgrund – Vertretung ohne Vertretungsmacht
Stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung von Art 2 Abs 2 S 2 GG iVm Art 20 Abs 3 GG durch Fortdauer langdauernder Unterbringung in der Sicherungsverwahrung – Unzureichende Begründung der fachgerichtlichen Fortdauerentscheidungen – mangelnde Konkretisierung der Kriminalprognose – Unterlassen der Prüfung milderer Mittel, etwas von Führungsaufsicht oder Weisungen
Teilweise stattgebender Kammerbeschluss: Unzureichende Berücksichtigung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes bei Entscheidung über Fortdauer der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus verletzt Grundrechte des Untergebrachten aus Art 2 Abs 2 S 2 GG iVm Art 20 Abs 3 GG – hier: unzureichende Konkretisierung der Gefahrenprognose, fehlende Prüfung der Erheblichkeit iSd § 63 StGB und der Einzelfallumstände – Verfassungsbeschwerde teilweise mangels Fristwahrung unzulässig