Stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung von Grundrechten durch Aufrechterhaltung von Sicherungsverwahrung in Anwendung von § 67d Abs 3 S 1 StGB sowie § 2 Abs 6 StGB – unzureichende fachgerichtliche Feststellungen zum Vorliegen einer hochgradigen Gefahr schwerster Gewalt- und Sexualstraftaten – unzureichende Prüfung milderer Mittel, etwa im Rahmen der Führungsaufsicht
Nichtannahmebeschluss: “Gesetz über den Umfang der Personensorge bei einer Beschneidung des männlichen Kindes” (juris: BeschnG) betrifft einen im Jahr 1991 beschnittenen Muslim nicht selbst iSd § 90 Abs 1 BVerfGG
Auskunftsverweigerungsrecht eines Zeugen: Gefahr der Strafverfolgung trotz rechtskräftiger Verurteilung wegen Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung