Erfolgloser Berufungszulassungsantrag gegen Verlust des Rechts auf Einreise und Aufenthalt: Wegen Scheidung kein eheunabhängiges Aufenthaltsrecht erworben, Ausweisungsinteresse zu bejahen wegen Schwere der begangenen Straftaten
Stattgebender Kammerbeschluss: Unzureichend begründeter Beschluss über die Fortdauer einer bereits langandauernden Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus verletzt Art 2 Abs 2 S 2 GG iVm Art 20 Abs 3 GG – Gefahr erneuter Begehung erheblicher Taten iSd § 67d Abs 2 StGB nicht hinreichend konkretisiert – unzureichende Berücksichtigung der Unterbringungsdauer – Gegenstandswertfestsetzung