Nichtannahmebeschluss: Vollstreckbarkeit von Entscheidung der Strafvollstreckungskammer in Maßregelvollzugssachen – aufgrund der Neuregelung des § 120 StVollzG zum 01.06.2013 keine grundsätzliche Bedeutung – zudem keine Durchsetzungsannahme, da mit Blick auf Neuregelung keine zeitnähere günstige Entscheidung erlangt werden kann
Nichtannahmebeschluss: Gesundheitsfürsorge im Strafvollzug – hier: Annahme der Verfassungsbeschwerde bzgl Krankheitsbehandlung eines Strafgefangenen nicht geboten (§ 93a Abs 2 Buchst b BVerfGG), wenn der Betroffene die zwischenzeitlich angebotene Durchführung der Behandlung grundlos verweigert
Nichtannahmebeschluss: Verweigerung der Zustimmung eines Strafgefangenen zu Maßnahmen der JVA stellt nicht ohne weiteres einen Pflichtverstoß des Gefangenen dar – Sowie zur gerichtlichen Nachprüfung vollzugsbehördlicher Ermessensentscheidungen
Stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung von Art 2 Abs 2 S 2 iVm Art 104 Abs 1 S 1 GG durch eine verfassungsrechtlichen Anforderungen nicht genügende Anordnung der Fortdauer einer Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus