Einschleusen von Ausländern mit Todesfolge: Mittäterschaftlichen Handeln beim Tod von Schleusungswilligen durch Kollision eines nicht hochseetauglichen Schlauchbootes mit einem Frachter
Bewaffnetes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge: Berücksichtigung des Nichteinsatzes einer mitgeführten Waffe im Rahmen des Strafrahmens und der Strafzumessung