Stromsteuerrechtliche Begünstigung für das Produzierende Gewerbe – Feststellung der Rechtswidrigkeit der Ablehnung der Erlaubniserteilung – Begünstigung für das Baugewerbe – Umfang der Begünstigung
(Prozesszinsen nach Klagerücknahme bei schuldhaft verspätetem Vorbringen – „Erledigung des Rechtsstreits“ i.S. des § 236 Abs. 2 Nr. 1 AO – Anwendungsbereich von § 236 Abs. 3 AO)
Ermittlungspflicht der Familienkasse bei Familienleistungsansprüchen im Ausland, Mitwirkungspflicht des Antragstellers, Tatbestandswirkung von Entscheidungen ausländischer Behörden (Vordruck E 411); Grundsätzliche Bedeutung, Divergenz, Verfahrensfehler