(Im Wesentlichen inhaltsgleich mit BFH-Beschluss vom 23.10.2012 VII R 8/10 – Rückforderung von aufgrund gefälschter Einfuhrnachweise gewährter Ausfuhrerstattung)
(Rechtsbegriff des „Rechts der Europäischen Gemeinschaften“ in § 1 Abs. 1 Satz 2 AO – Wirkungen von Unionsrichtlinien auf nationales Recht – Anwendbarkeit von §§ 172 ff. AO)
Patentbeschwerdeverfahren – Antrag auf Weiterbehandlung (§ 123a PatG) – „Weiterbehandlung II“ – zur Nachholung der versäumten Handlung – Fristgesuch stellt nicht die nachzuholende Handlung dar – dies gilt auch, wenn der Zurückweisungsbeschluss unter Nichtbeachtung eines zuvor beim Patentamt eingegangenen Fristverlängerungsantrags und somit unter Verletzung des rechtlichen Gehörs ergangen ist