(Haftung des Eigentümers nach § 74 AO erfasst auch grundstücksgleiche Rechte – Keine Beschränkung auf körperliche Gegenstände – Haftungsbegründende Interessenparallelität bei gemeinschaftlicher Verfügungsberechtigung – Zulässigkeit des Erlasses eines Haftungsbescheids)
(Inhaltsgleich mit BFH-Urteil vom 23.05.2012 VII R 28/10 – Haftung des Eigentümers nach § 74 AO erfasst auch grundstücksgleiche Rechte – Keine Beschränkung auf körperliche Gegenstände – Haftungsbegründende Interessenparallelität bei gemeinschaftlicher Verfügungsberechtigung – Zulässigkeit des Erlasses eines Haftungsbescheids)
(Umsatzsteuerfreiheit von Heilbehandlungsleistungen – Auslegung von § 4 Nr. 14 UStG – Darlegung und Vorliegen einer Divergenz – Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Überraschungsentscheidung)
Anhörungsrüge: Voraussetzungen für Täterschaft bzw. Teilnahme des Betreibers eines Online-Marktplatzes bei einer Markenverletzung durch Benutzer der Online-Plattform