Aufwendungen für heterologe künstliche Befruchtung als außergewöhnliche Belastungen – Organisch bedingte Sterilität eines Ehepartners als Krankheit – Linderung einer Krankheit
(Frage nach der Rechtzeitigkeit einer gerichtlichen Verfolgung eines Kaufpreisanspruchs i.S.v. § 53 Abs. 1 Nr. 3 MinöStV nicht grundsätzlich bedeutsam)