Ablehnung des Erlasses einer eA, gerichtet gegen die Vollstreckung eines Haftbefehls – Gebot der Rechtswegerschöpfung verlangt Ausschöpfung fachgerichtlicher Rechtsbehelfe – hier: Vorrang der sofortigen Beschwerde gem §§ 793, 567 ZPO
(„Zwischenvermietung“ für die Anwendung der Ausnahmevorschrift des § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Satz 3 2. Alternative EStG unschädlich – Die Entscheidung wurde nachträglich zur amtlichen Veröffentlichung bestimmt; sie war seit dem 07.11.2019 als NV-Entscheidung abrufbar)