Verfahrenstrennung im Revisionsverfahren gegen einfache Streitgenossen: Mögliche Kostenentscheidung gegenüber einem Streitgenossen nach übereinstimmender Erledigungserklärung und nach Unterbrechung des Verfahrens gegenüber dem anderen
Gerichtsstandsbestimmungsverfahren: Verkäufer und Hersteller eines Fahrzeugs als Streitgenossen bei Geltendmachung von Ansprüchen wegen eines Sachmangels und unerlaubter Handlung