Sozialgerichtliches Verfahren – Rechtsweg – Zuständigkeit der Sozialgerichtsbarkeit bei Klage eines Anbieters von Unterkünften gegen den Leistungsträger auf Erstattung von Kosten für die Unterbringung von Asylbewerbern – mehrere, verschiedenen Rechtswegen zugeordnete Anspruchsgrundlagen – Entscheidung durch das angerufene Gericht – Grenze der Dispositionsbefugnis der Beteiligten – keine Berücksichtigung von offensichtlich abwegigen Anspruchsgrundlagen
Keine Verwaltungsrechtswegseröffnung für Klagen im Rahmen jugendhilferechtlicher Dreiecksverhältnisse, die auf dem privatrechtlichen Verhältnis zwischen Leistungserbringer und leistungsberechtigtem Hilfeempfänger beruhen
Keine Verwaltungsrechtswegseröffnung für Klagen im Rahmen jugendhilferechtlicher Dreiecksverhältnisse, die auf dem privatrechtlichen Verhältnis zwischen Leistungserbringer und leistungsberechtigtem Hilfeempfänger beruhen