(Im Wesentlichen inhaltsgleich mit BFH-Urteil vom 16.1.2018 VI R 41/16 – Berichtigungsmöglichkeit nach § 129 AO bei Abweichen des erklärten Arbeitslohns von dem elektronisch beigestellten Arbeitslohn)
Korrespondierende Bilanzierung in Höhe der Rückstellung für die Erstellung des Jahresabschlusses – Klagebefugnis des Empfangsbevollmächtigten einer atypisch stillen Gesellschaft bei deren Vollbeendigung – keine Beiladung weiterer Gesellschafter – Widerstreitende Steuerfestsetzung