(Im Wesentlichen inhaltsgleich mit BFH-Urteil vom 17.12.2020 VI R 21/18: Erste Tätigkeitsstätte bei grenzüberschreitender Arbeitnehmerentsendung nach neuem Reisekostenrecht)
Eingangsleistungen einer Kapitalanlagegesellschaft i.S. des InvG; kein Vorsteuerabzug für Leistungsbezüge, deren Kosten Eingang in den Preis der steuerfreien Verwaltungsleistung an die (Gesamtheit der) Anleger finden