Zahlungen aufgrund eines vor Eintritt des Erbfalls erklärten Erb- und/oder Pflichtteilsverzichts sind nicht einkommensteuerbar – Bindung an die Würdigung des FG
(Abgrenzung der Änderungsbefugnisse nach § 165 Abs. 2 Satz 1 und 2 AO – Einwendungen gegen die Rechtmäßigkeit der Vorläufigkeit – Reichweite eines Vorläufigkeitsvermerks – Rechtmäßigkeit eines Bescheids)