(Verfassungsmäßigkeit der Besteuerung der Einkünfte aus Kapitalvermögen i.S. des § 20 Abs. 1 Nr. 7 EStG seit 1994 – Keine verfassungsrechtlichen Bedenken gegen die Streichung des § 10 Abs. 1 Nr. 6 EStG a.F – Keine Vermietungsabsicht bei jahrelangem Leerstand)
(Im Wesentlichen inhaltsgleich mit BFH-Beschluss vom 16.10.2012 I B 128/12 – Keine ernstlichen Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit der Hinzurechnungen nach § 8 Nr. 1 GewStG 2002 n.F.)