Eine „XY-Bau-GmbH i.G.“ kann bei einer Adressierung des Umsatzsteuerbescheides an eine „XY-Bau-GbR“ als Inhaltsadressatin hinreichend genau bezeichnet sein – GmbH i.G. als Personengesellschaft – Einwendungen gegen Haftungsinanspruchnahme der Gesellschafter einer „echten“ bzw. „unechten“ Vorgesellschaft
(Nachweis der Investitionsabsicht bei neu gegründeten Betrieben im Anwendungsbereich des § 7g EStG a.F. – Nichtzulassungsbeschwerde bei kumulativer Urteilsbegründung des FG)