(Im Wesentlichen inhaltsgleich mit BFH-Urteil vom 21. 08. 2012 VIII R 11/11 – Keine Zuordnung eines Kfz zum gewillkürten Betriebsvermögen bei fehlendem Nachweis einer zumindest 10%-igen betrieblichen Nutzung aufgrund zeitnah gefertigter Aufzeichnungen)
Negative Entscheidung des BFH über den Antrag wegen Nichtzulassung der Revision ohne vorherige Entscheidung über den für dieses Verfahren gestellten Prozesskostenhilfeantrag; keine Vermutung der mangelnden richterlichen Unabhängigkeit wegen früherer Tätigkeit des Richters in der Finanzverwaltung