Nur ein Mittelpunkt der Lebensinteressen bei mehreren Wohnungen – Keine doppelte Haushaltsführung bei jederzeit zusammenwohnenden Ehegatten – Klärbarkeit der Anforderungen an den Nachweis bestimmter Tatsachen
(Durch Anteilsvereinigung ausgelöste Grunderwerbsteuern sind keine Anschaffungskosten – Begriff der „Anschaffungskosten“ – Besteuerungsgegenstand des § 1 Abs. 3 Nr. 1 GrEStG)
(Bindung des Einbringenden an bei aufnehmender Kapitalgesellschaft angesetzten Wert – Halbeinkünfteverfahren gilt auch bei Verlusten – Vereinbarkeit des § 3c Abs. 2 Satz 1 EStG mit dem GG)