Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung bei Vorliegen spezieller BFH-Rechtsprechung zu einzelnen Teilproblemen – Recht des Insolvenzverwalters auf Ausübung des Veranlagungswahlrechts in der Insolvenz eines Ehegatten – Sachgerechtigkeit des Ehegattensplittings
Vergütungen eines Delegierten einer Schweizerischen Kapitalgesellschaft (Mitglied des Verwaltungsrates) – Beschränkung des sachlichen Anwendungsbereichs von Art. 16 DBA-Schweiz 1992 – Rechtsgrund für die Zahlung einer Vergütung bei geschäftsführender als auch geschäftsführungsüberwachender Funktion – Wegfall der Bindung an die Würdigung des FG
(Bewertung eingelegter Kapitalgesellschaftsanteile – Keine Berücksichtigung der aufgrund Anteilsvereinigung entstandenen Grunderwerbsteuern – Einschränkende Auslegung des § 6 Abs. 1 Nr. 5 Satz 1 Halbsatz 2 Buchst. b EStG)
(Im Wesentlichen inhaltsgleich mit BFH-Urteil vom 14.03.2011 I R 23/10 – Besteuerungsrecht für Vergütungen eines Delegierten einer Schweizerischen Kapitalgesellschaft (Mitglied des Verwaltungsrates) – Beschränkung des sachlichen Anwendungsbereichs von Art. 16 DBA-Schweiz 1992 – Rechtsgrund für die Zahlung einer Vergütung bei geschäftsführender als auch geschäftsführungsüberwachender Funktion – Wegfall der Bindung an die Würdigung des FG – Einheitlichkeit der Kostenentscheidung bei nur teilweiser Zurückverweisung)
(Auslegung des § 2 Abs. 3 EStG i.d.F. des StEntlG 1999/2000/2002 – Abgrenzung zwischen sog. „echten“ Verlusten und sog. „unechten“ Verlusten – Absetzungen für Abnutzung – Verfassungsmäßigkeit der sog. Mindestbesteuerung)