(Arbeitgeberseitige Fahrergestellung nicht stets Lohn – Zweck des Zuschlags nach § 8 Abs. 2 Satz 3 EStG – Abgrenzung zwischen Betriebsstätte am Wohnsitz und Wohnung – Beruflich veranlasste Umwegfahrten – Keine Beeinträchtigung der Religionsausübungsfreiheit durch steuerliche Erfassung von Einnahmen kirchlich Angestellter)
Keine Durchbrechung der Bestandskraft bei nachträglich erkanntem Verstoß gegen das Unionsrecht – Nichtigkeit eines Verwaltungsakts – Dauer der Einspruchsfrist verstößt nicht gegen unionsrechtliche Vorgaben – Recht auf Erstattung von Abgaben, die ein Mitgliedstaat unter Verstoß gegen das Unionsrecht erhoben hat
(Im Wesentlichen inhaltsgleich mit BFH-Urteil vom 16.09.2010 V R 57/09 – Keine Durchbrechung der Bestandskraft bei nachträglich erkanntem Verstoß gegen das Unionsrecht – Keine Rechtswirkung eines an einen nach Verschmelzung nicht mehr existierenden Rechtsvorgänger gerichteten Verwaltungsaktes – Nichtigkeit eines Verwaltungsakts – Dauer der Einspruchsfrist verstößt nicht gegen unionsrechtliche Vorgaben – Recht auf Erstattung von Abgaben, die ein Mitgliedstaat unter Verstoß gegen das Unionsrecht erhoben hat – Dualismus der Korrektursysteme)