(Keine Klage im Verfahren wegen AdV – Fehlerhafte Rechtsmittelbelehrung – Keine Umdeutung der eindeutigen Erklärung eines rechtskundigen Prozessvertreters – Entsprechende Anwendung von § 126 Abs. 4 FGO im Beschwerdeverfahren)
Grundsätzliche Bedeutung: Gastronomiebetrieb als Zweckbetrieb – Wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb bei mehreren Ausbildungseinrichtungen einer gemeinnützigen Körperschaft
(Vorrangige Verrechnung des Freibetrags nach § 16 Abs. 4 EStG mit nicht tarifbegünstigten Veräußerungsgewinnen – Grundsatz der Meistbegünstigung – Ablehnung der Auffassung der Finanzverwaltung)
Vorsteuerberichtigungszeitraum für eine Fütterungsanlage und eine Lüftungsanlage eines Schweinestalls – “Wesentliche Bestandteile” eines Gebäudes – Scheinbestandteile – Betriebsvorrichtungen