(Inhaltsgleich mit BFH-Urteil vom 20.07.2018 IX R 5/15 – Veräußerung von Anteilen an Kapitalgesellschaften – Nachträgliche Anschaffungskosten nach Aufhebung des Eigenkapitalersatzrechts – Einzahlung in die Kapitalrücklage zur Vermeidung einer Bürgschaftsinanspruchnahme)
(Inhaltsgleich mit BFH-Urteil vom 20.07.2018 IX R 5/15 – Veräußerung von Anteilen an Kapitalgesellschaften – Nachträgliche Anschaffungskosten nach Aufhebung des Eigenkapitalersatzrechts – Einzahlung in die Kapitalrücklage zur Vermeidung einer Bürgschaftsinanspruchnahme)
(Im Wesentlichen inhaltsgleich mit BFH-Urteil vom 19.07.2018 IV R 14/16 – Berücksichtigung von Darlehenszinsen im Rahmen der Hinzurechnung nach § 5a Abs. 4a Satz 3 EStG)