Nichtannahmebeschluss: Zur Reichweite des Anspruchs eines Sehbehinderten auf Zugänglichmachung von Schriftstücken im Zivilprozess gem § 191a GVG aF – keine Verletzung des Benachteiligungsverbots (Art 3 Abs 3 S 2 GG), wenn dem Betroffenen der Inhalt von Schriftstücken durch seinen Rechtsanwalt vermittelt werden kann und der Streitgegenstand übersichtlich ist