Kosten- und Gebührenrecht

(Anwendung von § 63 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GKG – Rechtsschutzbedürfnis für die Festsetzung eines Streitwerts durch das Revisionsgericht – Bemessung des Streitwerts bei Anfechtung bzw. Aufhebung von Gewinnfeststellungsbescheiden und Einheitswertbescheiden wegen Nichtbestehens einer Mitunternehmerschaft – Kein eigener Streitwert bei Hilfsantrag)

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