Stattgebender Kammerbeschluss: Gehörsverletzung (Art 103 Abs 1 GG) durch Nichtberücksichtigung von Parteivorbringen im Zivilprozess bzgl Forderungen eines Energieversorgungsunternehmens
Erneuerbare Energie: Mitteilungspflicht des Elektrizitätsversorgungsunternehmens bei Lieferung größerer Energiemengen an Letztverbraucher als dem Übertragungsnetzbetreiber gemeldet – EEG-Umlage-Verzinsung I