Ablehnung des Erlasses einer einstweiligen Anordnung – Sicherheitsinteresse der Allgemeinheit rechtfertigt Weisung zum Tragen einer “elektronischen Fußfessel” im Rahmen der Führungsaufsicht (§§ 68b Abs 1 Nr 12, 68f Abs 1 StGB)
Ablehnung des Erlasses einer einstweiligen Anordnung: Folgenabwägung bzgl Beschränkungen der Untersuchungshaft gem § 119 Abs 1 StPO – Kein Überwiegen der angeordnete Beschränkungen gegenüber Verdunklungs- und Fluchtgefahr
Zur Gleichartigkeit von Zweitwohnung- und Vermögensteuer; Nachschieben von Gründen bei Schätzungsspielraum grundsätzlich prozessual zulässig; keine gesonderte Anordnung für die Fortführung des Verfahrens als schriftliches Verfahren erforderlich; keine Verfahrensrüge gegen Kostenentscheidung