Sozialrecht

Gesetzliche Unfallversicherung – Berufskrankheit gem BKV Anl 1 Nr 1103 – haftungsbegründende Kausalität – zweistufige Prüfung – naturwissenschaftliche Kausalität – Chrom VI-Belastung – Lungenkrebs – wissenschaftlicher Erkenntnisstand – ausreichende Dosishöhe: 300 Chrom VI-Jahre – wesentliche Ursache bzw Mitursache – unterschiedliche Erkrankungsrisiken: Chromatbelastung – Nikotinkonsum – keine ausschließlich rein mathematische Gegenüberstellung bzw ziffernmäßige Abwägung

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Sozialrecht

Endgültiges Nichtbestehen kein unabweisbarer Grund für einen Fachrichtungswechsel

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