Krankenversicherung – Streichung eines Medizinproduktes aus der Arzneimittel-Richtlinie (juris: AMRL) mit Verwaltungsakt – keine Aufhebung im sozialrechtlichen Verwaltungsverfahren durch Erledigung des Aufnahmebescheids – Berechtigung des Gemeinsamen Bundesausschusses zur Entfernung weniger zweckmäßiger Medizinprodukte und zur Forderung von Studien höchster Evidenz