(Eingruppierung als Oberarzt nach Entgeltgruppe Ä 3 des TV-Ärzte/VBGK – Niederschriftserklärung – Tariffähigkeit der VGBK – Aussetzung des Verfahrens nach § 97 Abs 5 ArbGG)
Eingruppierung als Oberarzt nach TV-Ärzte/VKA – ausdrückliche Übertragung der medizinischen Verantwortung durch den Arbeitgeber – selbständiger Teilbereich einer Klinik