Stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung des Anspruchs auf effektiven Rechtsschutz (Art 19 Abs 4 GG) durch unangemessene Behandlung des Rechtsschutzbegehrens eines Strafgefangenen gegen seine Verlegung in eine andere JVA – insb zu den Anforderungen an die Zulässigkeit eines Feststellungsantrags gem §§ 109, 115 StVollzG gegen eine Haftverlegung
Stattgebender Kammerbeschluss: Abweisung strafvollzugsrechtlicher Rechtsbehelfe ohne hinreichende Sachaufklärung verletzt Anspruch des betroffenen Strafgefangenen auf effektiven Rechtsschutz (Art 19 Abs 4 GG) – Zur Berücksichtigung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes bei der Nutzung von Sichtfenstern zur Einsichtnahme in Hafträume einer JVA durch das Gefängnispersonal