Sexuelle Nötigung bzw. Vergewaltigung unter Ausnutzung einer schutzlosen Lage: Angst des Opfers vor Körperverletzungs- oder Tötungshandlungen des Täters
Voraussetzungen eines Bandendiebstahls: Annahme eines Bandendiebstahls auch bei Ausführung des Diebstahls durch nur zwei von drei Bandenmitgliedern; Abgrenzung zur Mittäterschaft