Strafverurteilung wegen Heimtückemordes: Arg- und Wehrlosigkeit eines hinterrücks erschossenen Tatopfers bei vorausgegangenem Streit; notwendige Feststellungen zum Ausnutzungsbewusstsein
Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus: Zusammenwirken eines psychischen Defekts mit einer bei Tatbegehung hinzutretenden alkoholischen Beeinflussung