Besonders schwerer Fall des Landfriedensbruchs: Tateinheitliche Verurteilung wegen Körperverletzung; Gewalttätigkeiten aus einer Menschenmenge heraus bei tätlicher Auseinandersetzung zwischen Demonstranten und der Polizei; strafschärfende Wertung des Fehlens eines Strafmilderungsgrundes
Strafzumessung: Täter-Opfer-Ausgleich bei mehreren Tatopfern; Verzicht auf Rückgabe sichergestellten Geldes ohne kommunikativen Prozess zwischen Täter und Opfer
Nötigung durch anwaltliches Mahnschreiben: Aus der Tat erlangter Vermögenswert; Urteilstenor bei Absehen von Verfall wegen entgegenstehender Ansprüche Verletzter
Verminderte Schuldfähigkeit bei Beschaffungsdelikten: Angst vor bevorstehenden Entzugserscheinungen als Schuldminderungsgrund bei unschwerem Zugriff auf Cannabis vor der Raubtat