Keine Aufspaltung des Versicherungsschutzes auf gemeinsamen Wegstrecken mit versicherter und nicht versicherter Handlungstendenz je nach dem nächsten Streckenziel
Rechtsanwaltsgebühren: Behandlung des Verfahrens über den Einspruch gegen ein Versäumnisurteil und des vorausgegangenen Verfahrens; Folgen eines Einspruchs mehr als zwei Jahre nach Zustellung des Versäumnisurteils