Anspruch auf Förderung nach der Bayerischen Corona-Pflegebonus Richtlinie, keine Förderung mit bayerischem Corona-Pflegebonus bei Tätigkeit in einer teilstationären Einrichtung für behinderte Menschen
Beitragspflicht sowohl zum Versorgungswerk als auch zur gesetzlichen Rentenversicherung, Wechsel in berufsfremde bzw. nichtanwaltliche Tätigkeit, keine Befreiung von der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung, keine Ermäßigung des Beitrags zum Versorgungswerk auf den Grund- bzw. Mindestbeitrag, keine Zusicherung, kein Verstoß gegen Grundrechte