Schwerer Raub: Strafzumessungserwägungen hinsichtlich der Einordnung der Tat als minder schwerer Fall; Darstellung der Sozialprognose bei der Entscheidung über die Strafaussetzung
Keine Fürsorgepflicht, durch Vorkehrungen sicherzustellen, dass ein Beamter nicht grob fahrlässig handelt; Zweck der Gesamtschuld in § 48 Satz 2 BeamtStG