(Feststellungsinteresse bei einer Verbandsklage nach § 9 TVG – Auslegung des Begriffs „geringere betriebliche Kosten“ i.S.d. § 7 Abs 7 des Tarifvertrags zur Einführung des Entgeltrahmenabkommens für die Metall- und Elektroindustrie des Landes Hessen)
Geschäftsgebühr für außergerichtliche Tätigkeit des Rechtsanwalts: Arbeitsvertraglich vereinbartes Verfahren vor kirchlicher Vermittlungsstelle vor Beschreiten des Rechtsweges