Anpassung der für Beamtinnen und Beamte der Deutschen Rentenversicherung Bund geltenden Ämterzuordnung an die neue Entgeltordnung für Tarifbeschäftigte ist keine Verwaltungsanordnung im Sinne des § 78 Abs. 1 Nr. 1 BPersVG
Mitbestimmung bei Ein- und Umgruppierung – Zustimmungsersetzungsverfahren – Bestimmung von Gesamt- oder Teiltätigkeiten – Bearbeiter/-innen von Kundenreklamationen