Anordnung der Unterbringung in einer Entziehungsanstalt neben einer zeitigen Freiheitsstrafe von über drei Jahren: Bemessung des vorweg zu vollziehenden Teils der Strafe
Vergewaltigung: Vorsatz bei Ausnutzung einer hilflosen Lage beim Verzicht des Opfers auf Widerstand aus Furcht; Ausnutzen eines „Klimas der Gewalt“ früherer Drohungen
Gewerbs- und bandenmäßige Urkundenfälschung und Betrug: Bandenmitgliedschaft bei Gehilfentätigkeit; Konkurrenzverhältnisse und Zurechenbarkeit der Tatbeiträge der Mittäter