Strafverfahren wegen schweren Bandendiebstahls: Abgrenzung zwischen Tateinheit und Tatmehrheit bei Mittäterschaft an einer Deliktsserie; Annahme der Begehung einer Handlung bei fehlender Feststellbarkeit der Anzahl der die Taten fördernden Handlungen
Steuerstrafverfahren: Konkurrenzverhältnis zwischen Steuerhinterziehung in einem besonders schweren Fall und gewerbs- und bandenmäßigem Schmuggel nach altem Recht