(Korrektur aufgrund der neuen Erkenntnisse aus einem Benennungsverlangen – Änderung wegen nachträglich bekannt gewordener Tatsachen – § 160 AO ist keine Schätzungsnorm)
Stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung des Art 13 Abs 1 GG bei Wohnungsdurchsuchung ohne hinreichenden Anfangsverdacht – hier: Durchsuchung gem § 103 StPO zur Auffindung eines entwendeten Banners einer Fussballfan-Gruppierung – Gegenstandswertfestsetzung