Nichtannahmebeschluss: Zur Auslegung des Merkmals der Eignung einer Äußerung zur Störung des öffentlichen Friedens iSd § 130 Abs 3 StGB im Lichte der Meinungsäußerungsfreiheit (Art 5 Abs 1 S 1 GG) – Leugnung nationalsozialistischer Verbrechen (§ 130 Abs 3 Alt 2 StGB) indiziert tatbestandsmäßige Eignung zur Störung des öffentlichen Friedens – keine Verletzung der Meinungsfreiheit durch Verurteilung gem § 130 Abs 3 Alt 2 StGB wegen Leugnung des nationalsozialistischen Völkermords
Nichtannahmebeschluss: Kein Verlust des Gegendarstellungsrechts durch Verweigerung einer Stellungnahme auf Vorabanfrage des Publikationsorgans hin – Verweigerung einer Stellungnahme zu Vorabanfrage bedarf keiner Rechtfertigung – Einräumung eines Gegendarstellungsanspruchs setzt nicht stets Einzelfallabwägung voraus