Teilweise stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung der Meinungsfreiheit (Art 5 Abs 1 S 1 GG) durch unzutreffende fachgerichtliche Einstufung einer Äußerung als Tatsachenbehauptung statt als Werturteil – hier: Zeitungsartikel betreffs die Finanzierung von Zeitungsannoncen für das Buch “Besser die Wahrheit” – Gegenstandswertfestsetzung
Nichtannahmebeschluss: Verfassungsrechtliche Bedenken bei unterlassener fachgerichtlicher Abwägung zwischen Meinungsfreiheit und Persönlichkeitsrecht – Werturteile auch in Frageform möglich – jedoch Fehlen von Annahmegründen, da auch bei Zurückverweisung keine andere Entscheidung zu erwarten ist