(Sozialrechtliches Verwaltungsverfahren – Überprüfungsverfahren – Sozialhilfe – Nachzahlung von Leistungen für längstens ein Jahr – Nichtanwendbarkeit des § 116a SGB 12 auf vor dem 1.4.2011 gestellte Überprüfungsanträge – Außerkrafttreten des § 136 SGB 12 zum 1.1.2013)
Sozialrechtliches Verwaltungsverfahren – Grundsicherung für Arbeitsuchende – Antrag auf Überprüfung sämtlicher Bescheide der letzten Jahre auf ihre Rechtmäßigkeit ohne Darlegung von Gründen – keine Verpflichtung des Grundsicherungsträgers zur inhaltlichen Prüfung