Haftbeschwerdeverfahren: Überprüfung der Beurteilung des dringenden Tatverdachts durch das erkennende Gericht in laufender Hauptverhandlung; Verhältnismäßigkeit der Fortdauer von Untersuchungshaft über 3 1/2 Jahre
Nichtannahmebeschluss: Teils wegen nicht hinreichender Substantiierung unzulässige, teils unbegründete Verfassungsbeschwerde gegen überhöhte Darlegungsanforderungen im Rahmen eines Klageerzwingungsverfahrens gemäß § 172 StPO
Nichtannahmebeschluss: Zum Anspruch auf nachträgliches rechtliches Gehör im strafprozessualen Beschwerdeverfahren bzgl Eingriffsmaßnahmen, die ohne Anhörung des Betroffenen angeordnet worden waren (§ 33 Abs 4 S 1 StPO) – Beschuldigter muss auch im Anwendungsbereich des § 33 Abs 3 StPO im Beschwerdeverfahren Möglichkeit zur Stellungnahme zu Erklärungen der Staatsanwaltschaft gem § 33 Abs 2 StPO erhalten – hier: Heilung der Gehörsverletzung im Anhörungsrügeverfahren nach § 33a StPO