Nichtannahmebeschluss: Durchsuchungsbeschluss muss mutmaßlich verwirklichten Straftatbestand bezeichnen – Durchsuchung der Geschäftsräume einer Gesellschaft tangiert Gesellschafter nicht generell in Grundrecht aus Art 13 GG – hier: Unzulässigkeit der Verfassungsbeschwerde mangels Beschwerdebefugnis bzw mangels Rechtswegerschöpfung
Stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung von Art 13 Abs 1 GG durch durch zu unbestimmte richterliche Durchsuchungsanordnung bezüglich geschäftlich genutzter Räume – zur Konkretisierung des äußere Rahmen, innerhalb dessen Zwangsmaßnahmen durchzuführen sind – Gegenstandswertfestsetzung
Stattgebender Kammerbeschluss: Verstoß gegen Art 2 Abs 1 iVm Art 1 Abs 1, Art 2 Abs 1 sowie Art 10 Abs 1 GG jeweils iVm dem aus Art 20 Abs 3 GG folgenden Grundsatz der Verhältnismäßigkeit durch die Anordnung von Beschränkungen nach § 119 StPO gegen einen in Haft befindlichen Beschwerdeführer – hier: keine einzelfallbezogene Verhältnismäßigkeitsprüfung durch die Fachgerichte